Der Rentenberater ist heute aus unserer Rechtslandschaft nicht mehr wegzudenken. Seine wichtige Rolle gründet sich in dem immer umfangreicher und komplizierter werdenden Renten- und Sozialrecht. Schließlich hat es der Einzelne aufgrund ständiger gesetzlicher Änderungen und vieler Übergangsvorschriften sehr schwer, seine Rechte bei den Versicherungsträgern durchzusetzen. Meist kennt der Bürger seine Ansprüche kaum mehr.
Der Deutsche Bundestag hat bereits geäußert, dass "die Rentenberater sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben - insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erwiesen haben" (Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20. Juni 1980).
Hiermit unterstreicht der Deutsche Bundestag die Fachkompetenz des Rentenberaters. Jeder zweite Rentner z. B. versteht seinen Rentenbescheid aufgrund der immer komplizierter werdenden Bestimmungen schon jetzt nicht mehr. Mit jedem vierten Rentenbescheid sind die Rentner nicht einverstanden und widersprechen diesem. Jeder dritte Rentenbescheid ist sogar lückenhaft. Da ist sachkundiger Rat dringend erforderlich, den Ihnen der Rentenberater bietet und die Bescheide auch rechtlich kompetent prüft.
Zusätzlich muss festgestellt werden, dass die schlechte wirtschaftliche Lage die Sozialversicherungssysteme zu konsequentem Kostenmanagement zwingt. Dies wirkt sich zwangsläufig nachteilig auf Ihre Rechte und Leistungsansprüche aus.
Rentenberater erfreuen sich auch deshalb immer größerer Beliebtheit, da die Beratungsstellen der Sozialversichersicherungsträger überlaufen sind und auf Versicherte sehr anonym wirken. Suchen Sie spezielle Beratung in Ihrer persönlichen Rechtssituation? Dann sind Sie in einer Rentenberatung an der richtigen Adresse!
Rentenberater kümmert sich nicht nur um Rentenangelegenheiten
Die Bezeichnung Rentenberater lässt darauf schließen, dass sich dieser ausschließlich in
Sachen Renten auskennt. Doch weit gefehlt! Der Rentenberater hilft ihnen, anders als vermutet, in allen Bereichen der:
- Gesetzlichen Krankenversicherung,
- Gesetzlichen Pflegeversicherung,
- Gesetzlichen Rentenversicherung und
- Gesetzlichen Unfallversicherung
weiter. Hierfür erhalten kompetente Hilfe, Beratung und Unterstützung in Antrags- Widerspruchs- und Klageverfahren.
Rentenberater auch Prozessagent
Sollten Ansprüche gegen die jeweilige Behörde Versicherungsträger (Rentenkassen, Krankenkassen, …) nicht durchgesetzt werden können, kann ein Rentenberater Sie nicht nur in Widerspruchsverfahren, sondern auch in Klage- und Berufungsverfahren vor den Sozial- und Landessozialgerichten vertreten.
Hilfe und Beratung
Für alle Angelegenheiten der o. g. Gebiete – von der Beratung bis zur Durchführung von Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren - steht Ihnen die Rentenberatung Helmut Göpfert gerne zur Verfügung. Fragen Sie den Spezialisten!
https://Rentenberatung-aktuell.de
Rentenberatung
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